Das Kreisjugendsportgericht entscheidet über alle außerordentlichen Vorfälle des Spielbetriebs und Vereinswesens. Besetzt wird es mit unabhängigen, ehrenamtlichen Vereinsvertretern, die auf Grundlage der Satzungen und Ordnungen über Vorfälle entscheiden. Dazu gehören Spielabbrüche, Platzverweise, nicht-Antritte und alle weiteren Besonderheiten, die an einem Spieltag anfallen können.
Die Mitglieder des Kreisjugendsportgerichtes des K34:
AL
MK
EC